Ablauf und Abrechnung

Gesetzlich Versicherte

Sie benötigen für den ersten Termin als einzige Grundbedingung lediglich Ihre Versichertenkarte. Ein Termin dauert in der Regel 50 Minuten. Die ersten 3 bis 7 Stunden dienen der Klärung, ob eine Psychotherapie indiziert und bei mir sinnvoll umzusetzen ist. Wenn sowohl KlientIn als auch ich diese beiden Voraussetzungen als erfüllt ansehen, kann eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Diese bewilligt, wenn sie ebenfalls die Bedingungen für eine ambulante Psychotherapie anerkennt, für eine Kurzzeittherapie aktuell 2x12 Stunden und gegebenenfalls für eine Langzeittherapie bis zu weiteren 36 Stunden. Die Dauer der Therapie wird an den individuellen Erfordernissen und Möglichkeiten angepasst. Die Termine finden gewöhnlich in einwöchigen Abständen statt. Im Allgemeinen übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten, ich rechne direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. Ihrer Krankenkasse ab. 

Privat Versicherte

Bei Privatversicherten richtet sich das Vorgehen nach dem jeweiligen Procedere der jeweiligen Krankenkasse. Viele Privatkrankenkassen übermehmen Therapiekosten - bitte erfragen Sie vor dem Ersttermin dort die jeweiligen Bedingungen. 
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP) direkt mit den KlientInnen.

Selbstzahler

Auch bei Selbstzahlern erfolgt selbstverständlich vor Aufnahme einer Therapie Abklärung von Therapieindikation und -zielen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der GOP.

Grundsätzlich unterliege ich, ebenfalls wie ÄrztInnen, der gesetzlichen Schweigepflicht.